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   BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12   

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BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12 (https://dejure.org/2012,30195)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2012 - 2 B 21.12 (https://dejure.org/2012,30195)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2012 - 2 B 21.12 (https://dejure.org/2012,30195)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 GG, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 12 DG TH
    Garantie des gesetzlichen Richters; dienstliche Überbeanspruchung des Richters; überlange Verfahrensdauer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung des Absehens von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auf Grund eines schweren Dienstvergehens (hier: sexueller Missbrauch einer Gefangenen) wegen einer unangemesenen Dauer des Disziplinarverfahrens

  • rewis.io

    Garantie des gesetzlichen Richters; dienstliche Überbeanspruchung des Richters; überlange Verfahrensdauer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Rechtfertigung des Absehens von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auf Grund eines schweren Dienstvergehens (hier: sexueller Missbrauch einer Gefangenen) wegen einer unangemesenen Dauer des Disziplinarverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
    Vielmehr sind die die Überprüfung des Geschäftsverteilungsplans selbst betreffenden Rügen unmittelbar an den Gewährleistungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 - NJW 2005, 2689 = juris Rn. 22 und vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 - NStZ 2012, 458 Rn. 13).

    Auch wenn Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dem Rechtsuchenden die materielle Gewähr eines unabhängigen Richters bietet, macht ihn das nicht zum Interessenwalter des Richters und er kann nicht eine aus dessen Arbeitsbelastung abgeleitete Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit geltend machen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Mai 2012 a.a.O. Rn. 14 bis 19).

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geht davon aus, dass Art. 6 EMRK in seiner zivilrechtlichen Bedeutung auf ein Disziplinarverfahren, in dem der Beamte wegen eines Dienstvergehens aus dem Dienst entfernt worden ist, anwendbar ist (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - Rn. 39 m.w.N. = NVwZ 2010, 1015 ff.).

    Die Angemessenheit ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Schwierigkeit des Falles, des Verhaltens des Beamten, der Vorgehensweise der Behörden und Gerichte sowie der Bedeutung des Verfahrens für den Beamten zu beantworten (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
    In dem von der Beschwerde herangezogenen Beschluss vom 19. Oktober 2011 (- 2 BvR 754/10 -) hat das Bundesverfassungsgericht nicht den Rechtssatz aufgestellt, eine konventionswidrig überlange Verfahrensdauer eines verwaltungsgerichtlichen Disziplinarverfahrens müsse zu Gunsten des Beamten bei der Würdigung seiner Tat und Persönlichkeit entlastend berücksichtigt werden, obwohl ohne Berücksichtigung der Verfahrensdauer ein endgültiger Vertrauensverlust festzustellen wäre und der Beamte aus dem Dienst entfernt werden müsste.
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist in Bezug auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO und § 66 Abs. 1 ThürDG hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die - benannte - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
    Vielmehr sind die die Überprüfung des Geschäftsverteilungsplans selbst betreffenden Rügen unmittelbar an den Gewährleistungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 - NJW 2005, 2689 = juris Rn. 22 und vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 - NStZ 2012, 458 Rn. 13).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
    Darüber hinaus hat die Garantie des gesetzlichen Richters auch einen materiellen Gewährleistungsgehalt, der dem rechtsuchenden Bürger im Einzelfall garantiert, vor einem unabhängigen und unparteiischen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90 - BVerfGE 89, 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK geklärt, dass die unangemessene Dauer des Disziplinarverfahrens es nicht rechtfertigt, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen, wenn diese Maßnahme disziplinarrechtlich geboten ist (stRspr; zuletzt Urteil vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - und Beschluss vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 B 3.12 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
    Dies ist der Fall, wenn die Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ergibt, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei Fortführung des Beamtenverhältnisses irreparabel (stRspr; vgl. nur Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 16 ff.).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
    Unter dieser Voraussetzung kann eine unangemessen lange Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme nach dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 ; Kammerbeschluss vom 9. August 2006 - 2 BvR 1003/05 - DVBl 2006, 1372 ; BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 D 30.03 - juris Rn. 80, vom 8. Juni 2005 - BVerwG 1 D 3.04 - juris Rn. 27 und vom 7. Februar 2008 - BVerwG 1 D 4.07 - juris ; Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 8 und vom 26. August 2009 - BVerwG 2 B 66.09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
    Unter dieser Voraussetzung kann eine unangemessen lange Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme nach dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 ; Kammerbeschluss vom 9. August 2006 - 2 BvR 1003/05 - DVBl 2006, 1372 ; BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 D 30.03 - juris Rn. 80, vom 8. Juni 2005 - BVerwG 1 D 3.04 - juris Rn. 27 und vom 7. Februar 2008 - BVerwG 1 D 4.07 - juris ; Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 8 und vom 26. August 2009 - BVerwG 2 B 66.09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 3.12

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Zweck der Disziplinarbefugnis; Verwirkung;

  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 D 30.03

    Techn. Fernmeldehauptsekretär; Schlussbericht des Untersuchungsführers; keine

  • BVerwG, 08.06.2005 - 1 D 3.04

    Lauf der Berufungsfrist; Urteilszustellung an Beamten und Verteidiger;

  • BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 66.09

    Kriterien für die Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der gesetzlich

  • OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08

    Disziplinarverfahren; Wiedereinsetzung bei Kanzleiversehen; JVA-Beamter;

  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Dies folgt aus dem eindeutigen Wortlaut der Norm, die im Gegensatz zu allen anderen Disziplinarmaßnahmen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts vom (beschränkten) Maßnahmeverbot wegen strafrechtlicher Verurteilung (§ 14 SDG) ausgenommen hat(dazu: BVerwG, Beschlüsse vom 20.01.2014 - 2 B 89.13 -, juris und vom 30.08.2012 - 2 B 21.12 -, jew. juris (zu dem wortgleichen § 14 BDG) sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2015 - DB 13 S 1634/15 -, juris.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - DB 13 S 1634/15

    Aberkennung des Ruhegehalts eines wegen Kindesmissbrauchs im Ausland verurteilten

    Ist der Beamte - wie hier - wegen seines Dienstvergehens auf Dauer untragbar geworden, so ändert die Verbüßung einer Haftstrafe hieran ebenso wenig wie der Zeitablauf (dazu: BVerwG, Beschlüsse vom 20.01.2014 - 2 B 89.13 -, juris und vom 30.08.2012 - 2 B 21.12 -, jew. juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11

    Polizeibeamter; sexueller Missbrauch eines Kindes; außerdienstliches Vergehen;

    Das verlorene Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf wiederhergestellt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 2 B 89.11 -, juris Rn. 11, vom 30. August 2012 - 2 B 21.12 -, juris Rn. 15 und vom 1. Juni 2012 - 2 B 123.11 -, juris Rn. 4 und 6; Urteil vom 29. März 2012, - 2 A 11.10 - juris Rn. 84).
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